Sanierung von Schimmelschäden

Ursachenbeseitigung und Schadensbehebung
Voraussetzung für eine nachhaltige Sanierung von Schimmelschäden ist die Beseitigung der Befallsursachen. Nur so kann einem erneuten Befall vorgebeugt werden. Das bloße Bekämpfen von Symptomen stellt in der Regel nur eine temporäre Maßnahme dar. Eine Ursachenbekämpfung bedingt primär
• die Vermeidung von Feuchtigkeit und feuchten Bauteilen,
• die Gewährleistung sachgerechten Lüftens und Heizens und
• die Behebung von Baumängeln und Feuchteschäden.
Darüber hinaus sind dann natürlich auch die schimmelbefallenen Flächen sach- und
fachgerecht instand zu setzen. Dabei sollte man auf den Einsatz von Giftstoffen im Innenraum besser verzichten, da von biozidhaltigen Produkten eine gesundheitsgefährdende Wirkung ausgehen kann, die oft höher ist als die Belastung durch den mikrobiellen Befall.
Generell gilt bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden: Befallene Flächen oder Bauteile sind zu ersetzen und nicht zu behandeln. Dies gilt insbesondere in den Schadensklassen 2 und 3.
Vermeidung von Sporenflug
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Vermeidung von Sporenflug – dem größten Risikofaktor bei der Schadensbehebung. Denn: Sporenflug stellt eine Gefährdung für den Verarbeiter und die Wohnraumnutzer dar und ist häufig Ursache von Folgeschäden durch Sekundärkonta mination.
Wichtig ist auch, schimmelgeschädigte Baustoffe nach dem Entfernen sicher zu entsorgen. Schimmelpilzbelastetes Baumaterial ist ein Gefahrstoff im Sinne der
Gefahrstoffverordnung.
Weitere Informationen
Weitere Handlungsempfehlungen zur Schimmelsanierung sind im „Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum
in Innenräumen” vom Umweltbundesamt und der „Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen“ vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg zu finden.